Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen der Erdbau ZEBRA GmbH erfolgen aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen:
1. Der Gegenstand der Lieferung wird in dem Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung konkretisiert.
2. Die den Lieferschein unterzeichnenden Personen gelten dem Lieferer gegenüber als zur Übernahme und zur Bestellung bevollmächtigt.
Liegt eine solche Bevollmächtigung nicht vor, haftet der Unterzeichner des Lieferscheines persönlich. Die Aufzeichnungen des Lieferscheines sind auch dann maßgebend,
wenn infolge Abwesenheit des Bestellers, seines Bevollmächtigten oder einer seiner Leute der Lieferschein nicht unterfertigt wird.
3. Sämtliche Genehmigungen und Kommissionen bauseitig.
4. Der Kunde hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass wir alle Baustellen und Arbeitsplätze ohne
Einschränkungen erreichen können.
5. Der Kunde ist verpflichtet die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die reibungslose und ungehinderte Baustellenzu- und
Abfahrt zu ermöglichen.
6. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass keinerlei Behinderungen bei Zu- und Abfahrten sowie beim Ab- und Beladen auftreten und
haftet für allfällige Mehrkosten.
7. Einbauten
Für Einbauten (Strom, Telefon, Wasser, Gas, Kanal, Fernwärme und dergleichen) und deren Einweisung hat der Auftraggeber zu sorgen,
für diesbezügliche Schäden können wir keine Haftung übernehmen.
8. Abbrucharbeiten
Bei einem Pauschalbetrag sind der Abbruch des Objektes, sowie die Verfuhr und das Entsorgen (nicht kontaminiertes Material) von Beton, Ziegel
und Holz enthalten. Das gegenständliche Objekt muss von sämtlichen Leitungen abgeschlossen und freigeschalten sein
(Strom, Telefon, Wasser, Gas, Kanal, Fernwärme und dergleichen). Für Schäden die daraus resultieren, haftet der Auftraggeber. Das Objekt
muss vollständig ausgeräumt und auch von Müll, Sperr- und Sondermüll usw. befreit sein. Natürlich können wir diese nicht enthaltenen Arbeiten in
der Pauschale, für Sie in Regie ausführen. Alle nicht recycle fähigen Materialien wie z.B. Gipskarton, Heraklit, Steinwolle, EBS, Eternit >5
Volums% müssen auf der Baustelle getrennt und einer separaten Entsorgung zugeführt werden. Anfallender Beton muss getrennt von den übrigen Restmassen sein und
mittels Löffel und Reißzähnen manipulierbar sein
9. Bodenaushub
Die Abfallinformation für den auf unserer Deponie vorgesehenen Bodenaushub, muss noch vor Anlieferung an uns übermittelt werden –
ansonsten kann das Material nicht angenommen werden.
10. Natursteinwände
Das Herstellen von Natursteinwänden mit entsprechender Standfestigkeit beruht auf langjähriger Erfahrung – sollte seitens des
Auftraggebers oder der Behörde ein statischer Standsicherheitsnachweis gefordert werden, so sind diese Kosten nicht enthalten.
11. Autobahngebühren (Road-Pricing-Gebühren) werden nach Aufwand verrechnet.
12. Verbraucher haben das Recht den Vertrag binnen 12 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
13. Wir behalten uns vor, dass der Arbeits- /Liefertermin nach erfolgtem Auftrag auch länger als 30 Tage dauern kann.
14. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
15. Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
16. Falls nicht anders vereinbart wurde, haben sämtliche Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug zu erfolgen.
Der Abzug ist vor beginn zu vereinbaren.
17. Bei Überschreitung des in der Faktura angegebenen Nettozahlungszieles werden 12 % Verzugszinsen p.a. in Anrechnung gebracht.
18. Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferers.
19. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht.
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